Gut zu wissen!


Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der oft gestellten Fragen an unser Praxisteam. Zur besseren Übersicht teilen wir die Fragen in drei Kategorien ein: zur Terminvereinbarung, zum Termin  und nach dem Termin gestellte Fragen nach  in unserer Praxis.



Ich möchte einen Termin vereinbaren. Welche Daten muss ich angeben?


Da wir die Termine mit unseren Patientinnen einhalten möchten, brauchen wir für unsere Planung von Ihnen folgende Informationen:

 

  1. Wann war der erste Tag Ihrer Periode, und wie lange ist Ihr Menstruationszyklus (gerechnet vom ersten Tag Ihrer Menstruation bis zur nächsten Menstruation)?
  2. Wenn Sie schwanger sind: Wann ist Ihr errechneter Entbindungstermin?
  3. Wurde der voraussichtliche Entbindungstermin von Ihrem Frauenarzt in der Zwischenzeit korrigiert?
  4. Handelt es sich um eine Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaft?
  5. Welche Untersuchung sollen Sie erhalten?
  6. Liegt bei Ihnen eine Risikoschwangerschaft vor?
  7. Hat Ihr Frauenarzt Auffälligkeiten festgestellt?


Ich kann den Termin nicht einhalten. Was muss ich machen?


Geben Sie uns bitte frühzeitig Bescheid, wenn Sie verhindert sind, den Termin in unserer Praxis wahrzunehmen. So haben wir die Möglichkeit, in dieser Zeit eine andere Patientin zu untersuchen. Vereinbaren Sie gleich einen neuen Termin. Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer 0228 280 93 00.



Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für meine Untersuchung?


Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die anfallenden Kosten für Beratung, Untersuchung und Labordiagnostik, wenn eine medizinische Notwendigkeit (Indikation) besteht. Nur dann darf Ihr behandelnder Frauenarzt Sie für weitere Untersuchungen an unsere Praxis überweisen.
Dennoch können Sie selbstverständlich unsere Untersuchungen als außervertragliche Leistung in Anspruch nehmen. Sie erhalten in diesem Fall als Selbstzahler auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) eine entsprechende Privatliquidation. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu den häufig nachgefragten Leistungen in unserer Praxis:


Ersttrimester-Screening (11+0 bis 13+6 SSW)
Kosten (inklusive Laborkosten): 300 Euro


Organdiagnostik (20+0 bis 23+0 SSW)
Kosten: 300 Euro

Ihre Fragen zu den Untersuchungskosten und zu den Kosten für andere Untersuchungen im Rahmen der individuellen Gesundheitsleistungen sowie zur Privatliquidation beantworten wir gern. Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer 0228 280 93 00.



Welche Unterlagen soll ich zur Untersuchung vorlegen?


  • Anmeldebogen für Patientinnen
  • Mutterpass
  • Ihre Versichertenkarte der Krankenkasse
  • einen gültigen Überweisungsschein zur
    Mit- und Weiterbehandlung,
    wenn Sie nicht privat versichert sind
  • vorhandene Befunde und Arztbriefe


Kann ich mein Kleinkind zur Untersuchung mitbringen?


Während der Untersuchung möchten wir uns allein auf Sie konzentrieren. Daher bitten wir Sie, wenn es Ihnen möglich ist, Kleinkinder nur in Begleitung einer weiteren Aufsichtsperson mitzubringen. Für kleine Kinder können Behandlungstermine sehr anstrengend und langweilig sein.



Wie lange dauert ein Untersuchungstermin?


Auch wenn wir die Termine, wie vereinbart, einhalten möchten: Wir nehmen uns für die Untersuchung und Beratung unserer Patientinnen viel Zeit und bitten um Ihr Verständnis, wenn Sie auf Ihren Termin warten müssen.
Bei einem auffälligen Ultraschallbefund möchten wir ohne Zeitdruck die Patientin ausführlich beraten und gegebenenfalls weitere Untersuchungen durchführen.
Wie intensiv die Beratung einzelner Patientinnen ausfällt, können wir bei der Terminvergabe nicht vorhersehen. Erfahrungsgemäß sollten Sie für einen Termin in unserer Praxis mindestens zwei Stunden einkalkulieren.



Darf ich mich morgens vor dem Ultraschalltermin mit einer Körperlotion eincremen, oder beeinflusst die Creme die Untersuchungsergebnisse?


Pflegeprodukte wie eine Bodylotion beeinträchtigen das Signal des Ultraschalls, sodass die Aufnahmequalität schlechter ausfällt. Um möglichst genaue Untersuchungsergebnisse zu erhalten, möchten wir Sie bitten,
sich bereits einen Tag vor Ihrer Ultraschalluntersuchung nicht am Bauch einzucremen.



Darf ich am Tag der Ultraschalluntersuchung Bestimmtes nicht essen oder trinken?


Generell gilt: Während Ihrer Schwangerschaft sollten Sie viel trinken. Wir empfehlen eineinhalb bis zwei Liter pro Tag. Am Tag der Untersuchung ist es günstig, wenn Sie viel getrunken haben, da der Fetus in ausreichendem Fruchtwasser gut zu sehen ist.



Ist eine Ultraschalluntersuchung für mich und das ungeborene Kind mit Risiken verbunden?


Ultraschalluntersuchungen sind für die Schwangere und ihr ungeborenes Kind unbedenklich. Während der Untersuchung schwingen Schallwellen auf einer Frequenz, die für das menschliche Ohr nicht zu hören ist. Hindernisse wie zum Beispiel Gewebe reflektieren diese Wellen, sodass sie von einem Empfänger aufgenommen werden können. Aus diesen Informationen setzt sich schließlich das Ultraschallbild zusammen.



Ich will zum Beispiel nicht wissen, welches Geschlecht mein Kind hat. Wann muss ich sagen, was ich erfahren möchte und was nicht?


Jeder hat ein Recht auf Nichtwissen, danach richten wir uns. Vor einer Ultraschalluntersuchung informieren und beraten wir Sie ausführlich über deren Inhalte, die möglichen Ergebnisse sowie die Konsequenzen.
Mit den Methoden der Pränatalmedizin können möglicherweise bei einer bislang unauffälligen Schwangerschaft eine kindliche Erkrankung oder eine Entwicklungsstörung festgestellt werden. Daraus ergeben sich weitere Behandlungsschritte wie Fruchtwasseruntersuchung oder genetische Diagnose.
Wenn Sie bestimmte Untersuchungsergebnisse
(wie zum Beispiel das Geschlecht des Kindes) nicht erfahren möchten,
dann teilen Sie uns das bitte bereits im Vorfeld mit.



Wie viele Ultraschalluntersuchungen dürfen während einer Schwangerschaft durchgeführt werden?


Durchschnittlich fallen während einer normalen Schwangerschaft vier bis fünf Ultraschalluntersuchungen an. Besteht allerdings für die Schwangere oder das ungeborene Kind ein Risiko oder eine Gefahrensituation, entscheidet Ihr Frauenarzt darüber, ob weitere Untersuchungen notwendig sind.
Die Ultraschalluntersuchungen dienen ausschließlich der Sicherheit für Mutter und Kind.



Wann und wie erfahre ich die Untersuchungsergebnisse?


Über die Ergebnisse informieren wir Sie direkt im Anschluss an die Untersuchung. Ihr behandelnder Frauenarzt erhält einen schriftlichen Befund, den wir ihm zeitnah zuschicken.
Die Ergebnisse der invasiven Diagnostik sowie des Ersttrimester-Screenings für die ein Laborbefund notwendig ist, teilen wir Ihnen persönlich und spätestens einen Tag nach der Untersuchung mit.
Über zytogenetische Ergebnisse aus einer Fruchtwasser- oder Chorionzotten-Untersuchung können wir Sie innerhalb von zehn Tagen unterrichten.
In dringenden Fällen führen wir einen Schnelltest durch, sodass Ihnen das Ergebnis bereits nach einem Tag vorliegt.



Nach meiner Untersuchung in der Praxis von Frau Dr. Reihs fand ich einen Feedback-Bogen in meinem Mutterpass. Was mache ich damit?


Dieser Feedback-Bogen dient der Qualitätskontrolle unserer Praxis.
Daher bitten wir Sie, diesen Bogen nach der Geburt Ihres Kindes ausgefüllt postalisch oder per Fax an uns zurückzusenden. Natürlich achten wir den Schutz Ihrer Daten und nutzen diese Informationen ausschließlich für interne Zwecke. Wir möchten auf diesem Weg sicherstellen, dass wir unsere eigenen Qualitätsanforderungen erfüllen.